Die Privathaftpflichtversicherung versichert Sie gegen Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens für die Sie verantwortlich sind und anderen daher Erstatz leisten müssen. In diesem Zusammenhang wird nicht nur der Schaden reguliert, sondern auch geprüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, unbegründete Schadenersatzansprüche werden abgewehert und damit wird auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen geboten. Die Privathaftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen Bereiche Ihres Privatlebens.
So deckt sie beispielsweise Ihre Haftungsrisiken im Straßenverkehr außerhalb des KFZ, im Sport oder durch kleine zahme Haustiere, soweit sie nicht durch Tierhalterhaftpflicht gesondert zu versichern sind. Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Wer im Urlaub, im Ferienhaus oder während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts einen Haftpflichtschaden verursacht, ist geschützt. Bei längerer Abwesenheit müssen gegebenfalls besondere Vereinbarungen mit dem Haftpflichtversicherer getroffen werden.
Es können nicht alle denkbaren Fälle versichert werden, denn sonst müsste ein erheblich höherer Beitrag verlangt werden. Deshalb sind einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen worden. Nicht versichert sind insbesondere alle Schäden, die aus vorsätzlicher Handlung hervorgehen, Ihnen gegenüber durch Angehörige bzw. Mitversicherte entstehen oder beim Gebrauch eines Kraft-, Luftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers verursacht werden, Es können darüberhinaus auch solche Schäden nicht reguliert werden, die entstehen bei Gefahren aus Betrieb und Beruf oder Gefahren eines Dienstes, Amtes oder einer verantwortlichen Betätigung in einer Vereinigung aller Art sowie Schäden durch ungewöhnliche oder gefährliche Beschäftigung. … Aufzählung ist nicht abschließend …