Ob Spiele, Bücher oder Smartphone – im Online-Handel reichen häufig ein paar Klicks, um an das gewünschte Produkt zu kommen. Doch was, wenn Minderjährige ohne das Wissen ihrer Eltern etwas bestellen?
Im Internet gilt genauso wie beim Händler um die Ecke: Kinder sind nicht uneingeschränkt geschäftsfähig und können alleine in der Regel keine wirksamen Verträge abschließen. Für die meisten Rechtsgeschäfte müssen also die Eltern einwilligen. Tun sie dies nicht, hat der Händler das Nachsehen und muss die Ware zurücknehmen. Die Abfrage des Alters über das Bestellformular reicht hierzu nicht aus.
Noch mehr Fragen? Wir helfen gerne weiter!